Nutzungsbedingungen

1.  GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSGEGENSTAND

1.1 Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die  Nutzung und Lizenzvergabe zwischen der Smart Asset Management Service GmbH („sam“) unddem Kunden für die Nutzung der Plattform „samperform“, eine Anwendung, die die Auswertung- und Erstellung von Depotstrukturen in fondgebundenen Lebensversicherungenunterstützt.

1.2 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Überlassung von samperform zur Nutzung durch den Kunden mittels Internetverbindung über einen Browser gegen Entgelt für die vereinbarte Laufzeit als „Software-as-a-Service (SaaS)“. Die nutzungsberechtigten Anwender erhalten die technische Möglichkeit, auf samperform, die auf einem Server von sam bzw. einem von sam beauftragten Dritten gehostet wird, mittels Internetverbindung über einen Browser zuzugreifen und die Funktionalitäten von samperform im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen für die Dauer der Vertragslaufzeit zu nutzen. sam stellt die Plattform im jeweils aktuellen Programmstand zur Verfügung

1.3 Nutzerkonten, berechtigte Anwender

Eine Freischaltung durch sam erfolgt für das Nutzerkonto des Kunden.

Weiteren Anwender des Kunden, können samperform ohne individuelle Anmeldung nutzen. Eine vollumfängliche Nutzung von samperform ist dann nur eingeschränkt möglich. Den vollumfänglichen Zugang zu samperform erhält der Anwender des Kunden dann, wenn dieser sich selbständig als Anwender mit seinen individuellen Anwenderdaten bei sam registriert. Nach erfolgter Registrierung loggt sich dieser hierzu als Anwender in sein eigenes Nutzerkonto ein. Eine zusätzliche Kundenlizenz ist dafür nicht nötig. Maximal dürfen so viele Anwender des Kunden freigeschaltet werden und samperform nutzen, wie Lizenzen gebucht sind. Kunden sind Einzelpersonen (z.B. angestellte Mitar beiter des Kunden, unabhängige Vermittler / Makler oder sonstige Vertriebspartner des Kunden sowie ggf. der IT-Administrator des Kunden).

Der Zugriff auf samperform durch die nutzungsberechtigten Anwender erfolgt über einen Login-Zugang, der dem Kunden bei Vertragsabschluss mit -geteilt wird. Der Anwenderkann sich durch Eingabe einer Emailadresse und des persönlichen Passworts in sein Nutzerkonto     einloggen.

1.4 Verfügbarkeit

sam stellt die Software täglich (24 Stunden) mit einer Verfügbarkeit von 96 % im Jahresmittel bereit, abzüglich der Wartungszeiten. Die Wartung kann für insgesamt maximal zehn Stunden im Kalendermonat erfolgen. Während der Wartungsarbeiten steht die Software nicht zur Nutzung zur Verfügung. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien dietechnische Nutzbarkeit von samperform am Übergabepunkt zur Nutzung durch die berechtigten Anwender. Sie bezieht sich auf den Funktionsumfang am Übergabepunkt.Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem die Software gehostet wird.

1.5 Kundenservice

Der Kundenservice steht den nutzungsberechtigten Anwendern per E-Mail an support@samperform.de bei Anwenderfragen und zur Entgegennahme von StörungsmeldungenMontag bis Freitag von 9-17 Uhr zur Verfügung.

1.6 Zusatzleistungen

Zusatzleistungen sind gesondert zu beauftragen (z.B. Anlage, Freischaltung und Verwaltung der Anwender, Individualanpassungen, Schulungen, Helpline).

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Angebote von sam gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer Ein Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Mit Abgabe seiner Erklärung zum Vertragsschluss erklärt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.

2.2 Produktdarstellungen und Preislisten von sam sind unverbindlich, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung oder eines als verbindlich gekennzeichneten Angebots an den Kunden werden.

2.3 Verträge kommen durch Angebot und Annahme unter Geltung dieser AGB zustande. Mittels Bestellscheines gibt der Kunde ein Angebot zum Vertragsschluss zu den dort genannten Konditionen und unter Geltung dieser AGB ab. sam ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, dieses Angebot Die Annahme erfolgt mittelsAuftragsbestätigung per E-Mail oder postalisch. Der Vertrag unter Geltung dieser AGB kommt mit Annahme durch sam zustande. Nimmt sam das Angebot des Kunden innerhalb von 10 Tagen ab Zugang des Bestellscheins bei sam nicht an, ist der Kunde nicht mehr an das Angebot gebunden.

3. VERGÜTUNG; ZAHLUNGSMODALITÄTEN

3.1 Die Vergütung wird ab Freischaltung des Anwenderkontos des Kunden (Kunden-Nutzerkonto) berechnet.

3.2 Die Vergütung für das vom Kunden gewählte Paket ist innerhalb von 14 Tagen nach der Freischaltung zu zahlen.

3.3 Zusatzleistungen werden nach Bestellung berechnet und sind sofort zur Zahlung fällig.

3.4 Die Vergütung bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Preise sind Euro-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.5 Sofern Zusatzleistungen vereinbart sind, werden diese nach Aufwand gemäß dem vereinbarten Stunden- oder Tagessatz abgerechnet, es sei denn, es ist ein Festpreis vereinbart (z.B. einmalige Einrichtungs-Gebühr). Die Abrechnung von Stundensätzen erfolgt für jede angefangene Viertelstunde (15-Minuten-Takt). Ein Tagessatz bezieht sich auf 8 Stunden.

3.6 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert auf einem Konto von sam gutgeschrieben ist. Im Falle des Zahlungsverzuges hat sam Anspruch auf Verzugszinsen i.H.v. 6 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die gesetzlichen Rechte von sam im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleibenunberührt.

3.7 Die Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden mit sam zustehenden Forderungen ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt werden.

4. MITWIRKUNG UND PFLICHTEN DES KUNDEN

4.1 Der Kunde stellt sicher, dass seine für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderliche Mitwirkung auf seine Kosten recht- zeitig zur Verfügung Er wird insbesondere sam rechtzeitig mit den für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Informationen versorgen und für den vertragsgemäßen Zu- stand seiner Hardware, des erforderlichen Betriebssystems, des erforderlichen Browsers, seines Internetzugangs und der Online-Verbindungsorgen.

4.2 Schutz der Zugangskennung und Passwörter. Passwörter dürfen nicht an unberechtigte Personen weitergeben werden.

4.3 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Server der sam) Urheber- und gewerbliche Schutzrechte beachtetwerden und erforderliche Einwilligungen Dritter vorliegen.

4.4 Der Kunde hat die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen, oder eine andere datenschutzrechtliche Grundlage für die Verarbeitung, soweit er imRahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Er laubnistatbestand eingreift;

4.5 Der Kunde stellt sam von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Software verbunden sind, sofern der Kunde dies zu vertreten hat.

4.6 Der Kunde muss die an sam übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen deren Rekonstruktion zu gewährleisten; dies gilt entsprechend für im System von sam vorhandene Datenbestände des Kunden, die er durch Downloadsichern

4.7 Der Kunde darf die Zugangsdaten nicht mit mehreren Personen nutzen. Die Zugangsdaten eines Anwenders (Username und Passwort) sind personengebunden und nicht übertragbar.

4.8 Es werden angemessene Vorkehrungen (z.B. regelmäßige Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse) getroffen, für den Fall, dass die Plattform nicht ordnungsgemäß arbeitet.

4.9 Der Kunde schafft geeignete vertragliche Vereinbarungen mit den Anwendern, um sicherzustellen, dass samperform von den Anwendern bestimmungs- und vertragsgemäß genutzt wird.

5. SPERRUNG DES ZUGANGS ZUR SOFTWARE

5.1 sam ist berechtigt, bei Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten oder Obliegenheiten sowie bei begründeten Verdachtsmomenten für eine Pflicht-/Obliegenheitsverletzung des Kunden den Zugang zur Software und/oder zum Kundenportal vorläufig oder endgültig zu sperren.

5.2 Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt sam die berechtigten Interessen des Kunden, insbesondere die Erheblichkeit der Pflicht-/Obliegenheitsverletzung und ob Anhaltspunkte für fehlendes Verschulden des Kunden vorliegen und ob eine vorherige Abmahnung oder Ankündigung der Maßnahme angezeigt ist.

5.3 Eine Sperrung kann sam insbesondere dann vornehmen, wenn der Kunde:

  • mit einer Zahlung in Verzug ist
  • Dritten den Zugang vertragswidrig ermöglicht und dies zu vertreten
  • ein anderer wichtiger Grund

5.4 Ansprüche von sam bleiben unberührt, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung und Schadensersatzansprüche.

6. NUTZUNGSRECHTSEINRÄUMUNG

6.1 sam räumt dem Kunden das einfache (nichtausschließliche, nichtüber tragbare), zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränkte Recht ein, auf samperform mittels Internetverbindung zuzugreifen und die Funktionalitäten der Software bestimmungsgemäß zu nutzen bzw. durch berechtigte Anwender nutzen zu Dabei dürfenmaximal so viele Anwender samperform über ihr persönliches Nutzerkonto nutzen wie Lizenzen vertraglich vereinbart sind. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Software erhält der Kunde nicht.

6.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zulassen oder sie Dritten zugänglich zu machen.

7. UPDATES UND UPGRADES

7.1 sam verpflichtet sich samperform regelmäßig zu pflegen, d. h. kleinere technische oder rechtlich erforderliche Anpassungen vorzunehmen (sog. Patches), um die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform sicher- Im Rahmen dieser kostenlosen Softwareupdates stellt sam dem Kunden auch Aktualisierungen derbestehenden Plattformversion zur Verfügung.

7.2 sam stellt dem Kunden zudem Softwareupgrades zur Verfügung. Softwareupgrades beinhalten Aktualisierungen der bestehenden Plattform von größerem Umfang, insbesondere Produktinnovationen, d. h. funktionale Erweiterungen der bestehenden Plattform und/oder eine wesentliche Verbesserung und Qualitätssteigerung der bestehenden Programmversion auf eine höhere Version (sog. Releasewechsel bzw. Versionswechsel).

7.3 Einen Versionswechsel führt sam ungefähr alle zwei Jahre durch. Hierbei vollzieht sam eine Grunderneuerung und Überarbeitung der bestehenden Plattform. Der Kunde kann jeden Versionswechsel in Anspruch nehmen, der entsprechend zu vergüten ist. Die Obergrenze der Vergütung für den Versionswechsel wird dabei definiert durch jährliche zusätzliche Kosten in Höhe der rechnerisch zum Zeitpunkt des Versionswechsels anfallenden Jahreslizenzkosten des Kunden.

8. HAFTUNG

8.1 Die Haftung von sam ist unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, bei der Übernahme einer Garantie.

8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt, sofern nicht gemäß Ziffer 8.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag sam nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertrags- zwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

8.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung von sam auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandeneMängel ist ebenfalls Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

8.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von sam für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

9. VERTRAGSLAUFZEIT UND -BEENDIGUNG

9.1 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Beginn der Vergütungsberechnung gemäß Ziffer 3.1. Er verlängert sich am Ende der Mindestlaufzeit bzw. am Ende des jeweiligen 12-Monatszeitraumes um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien zuvor unter Wahrung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des 12-Monatszeitraumes gekündigt wird.

9.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. sam ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde mit einer Zahlung nach der zweiten Mahnung mehr als 21 Tage in Verzug ist oder Dritten den Zugang vertragswidrig ermöglicht und dies zu vertreten hat.

9.3 Kündigungen bedürfen der Textform.

9.4 Mit Vertragsbeendigung sind die Zugangsdaten des Kunden und der Anwender nicht mehr aktiv und der Zugriff auf die Software wird gesperrt. Kundendaten werden von sam spätestens vier Wochen nach Vertragsbeendigung gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Der Kunde und die weiteren Anwender müssen ihre Daten, vor Vertragsbeendigung exportieren und selbst sichern, wenn sie diese über die Vertragsbeendigung hinaus benötigen (z.B. aufgrund gesetzlicherArchivierungspflichten).

10. GEHEIMHALTUNG, DATENSCHUTZ

10.1 sam und der Kunde sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim zu halten, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu nutzen.

10.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch sam personenbezogene Daten, so steht der Kunde dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist. Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor, und sam wird die Weisungen des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Die Weisungen müssen rechtzeitig nach den Bedingungen des Auftragsverarbeitungsvertrages mitgeteilt werden.

10.3 Falls eine der Parteien vorsätzlich oder grobfahrlässig und in wiederhol tem Maß die datenschutzrechtlichen Bestimmungen verletzt, dann ist die andere Parteiberechtigt, die Verträge unbeschadet der übrigen Kündigungsbestimmungen fristlos zu kündigen.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, sam hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

11.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss der Gesetzeüber den internationalen Kauf beweglicher Waren (CISG).

11.3 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheits- gebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichts- stand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Sitz von sam ausschließlicher Gerichts- stand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. sam ist in den vorstehenden Fällen jedoch injedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

 

Stand: 31.01.2022

Smart Asset Management Service GmbH

Alter Wall 32, 20457 Hamburg

Geschäftsführer: Thorsten Dorn

Sitz der Gesellschaft: Hamburg, AG Hamburg, HRB158052